Fahrgastrechte
Sehr geehrter Fahrgast,
für Fahrten in unseren Zügen gelten die einheitlichen Fahrgastrechte, die im Eisenbahnverkehr in Deutschland Anwendung finden.
Einen Überblick über Ihre Rechte finden Sie hier.
Allgemeine Informationen
Basis der Fahrgastrechte sind
• die Verordnung (EU) 2021/782 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr,
• das Gesetz zur Anpassung eisenbahnrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 2021/782 des Europäischen Parlaments und Rates vom 29. April 2021 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr vom 26. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 205 vom 02. August 2023) und
• die Regelungen der §§ 2, 10 und 11 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO).
In diesem Rahmen gelten auch die jeweils aktuellen Tarifbestimmungen zur vorliegenden Fahrkarte, d.h. für die Verkehrsleistungen der Mecklenburgische Bäderbahn Molli GmbH (MBB):
• Tarif- und Beförderungsbestimmungen der Mecklenburgische Bäderbahn Molli GmbH (MBB)
• Tarif- und Beförderungsbestimmungen der Verkehrsverbund Warnow GmbH (VVW)
Die Fahrgastrechte umfassen im Wesentlichen Regelungen zur Entschädigung bei Verspätungen und zur Informationspflicht des Verkehrsunternehmens. Die aus den Fahrgastrechten abgeleitete Haftung gilt auch für Reiseketten aus mehreren Zügen, die im Reiseverlauf gemäß Fahrkarte genutzt werden. Welches Unternehmen den Eisenbahnverkehr betreibt ist dabei unerheblich.
Ihre wichtigsten Fahrgastrechte in der Zusammenfassung
1. Entschädigung für verspätete Ankunft am Zielort bei relationsbezogenen Fahrscheinen:
Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Sie eine Entschädigung von 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt, ab 120 Minuten Verspätung 50 Prozent.
Bei der Nutzung von Zeitkarten wird pauschal 1,50 EUR pro Fahrt, wenn im Gültigkeitszeitraum des Fahrausweises mindestens drei Mal eine Verspätung von mindestens 60 Minuten eintritt, entschädigt. Es werden insgesamt maximal 25 Prozent des Zeitkartenwertes entschädigt. Reichen Sie bitte Verspätungsfälle bei Zeitfahrkarten des Nahverkehrs gesammelt nach Ablauf der Geltungsdauer bei der Mecklenburgischen Bäderbahn Molli GmbH ein.
Entschädigungsbeträge werden erst ab einem Betrag von 4,00 EUR ausgezahlt. Um diesen Betrag zu erreichen, können mehrere Anträge gemeinsam eingereicht werden.
2. Weiterfahrt mit einem anderen Zug
Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielbahnhof können Sie einen anderen Zug nutzen. Zusätzlich entstehende Kosten (wie z.B. Produkt- oder Umwegzuschläge) sind zunächst selbst auszulegen und können später beim Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Erstattung eingereicht werden.
3. Erstattung bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise wegen Verspätung, Zugausfall oder Anschlussverlust
Bei einer absehbaren Ankunftsverspätung des gewählten Zuges am Zielort um mehr als 60 Minuten können Sie von der Reise zurücktreten und sich den Fahrpreis erstatten lassen. Eine gleichzeitige Erstattung und Entschädigung für die gleiche Fahrt ist ausgeschlossen.
4. Haftungsausschlussgründe
Gemäß Bestimmungen der genannten Gesetze und Verordnungen sind Erstattungen und/oder Entschädigungen in folgenden Fällen ausgenommen:
• Verschulden des Reisenden
• außerhalb des Eisenbahnbetriebes liegende unabwendbare Umstände
• unabwendbares Verhalten Dritter
Darüber hinaus begründet Platzmangel keinen Anspruch auf Entschädigung.
5. Geltendmachung Ihrer Ansprüche
Es sind Originalbelege einzureichen. Anträge auf Basis von Wochen- und Monatskarten sind erst nach Ablauf ihrer Gültigkeit einzureichen. Basis etwaiger Ansprüche zu Verspätungsentschädigungen sind die veröffentlichten Fahrpläne (einschl. kurzfristig veröffentlichter Baustellenfahrpläne, Hinweise zu Fahrzeitänderungen o. ä.). Bitte achten Sie daher stets auf entsprechende Informationen per Aushang an den Stationen, in den Zügen oder auf den Internetseiten der Eisenbahnunternehmen (bei der MBB unter www.molli-bahn.de).
Für die Erstattung erforderlicher Kosten nutzen Sie bitte das Fahrgelderstattungs-Formular. Es hilft Ihnen, alle zur Bearbeitung erforderlichen Daten vollständig anzugeben und ermöglicht die zügige Bearbeitung Ihrer Ansprüche. Sie erhalten das Formular an den Fahrkartenschaltern der Mecklenburgische Bäderbahn Molli GmbH und im Downloadbereich dieser Seite.
Reichen Sie bitte die Originalbelege zusammen mit dem ausgefüllten Fahrgelderstattungs-Formular ein bei der: Mecklenburgische Bäderbahn Molli GmbH, Fritz-Reuter-Str. 1, 18225 Ostseebad Kühlungsborn
6. Beschwerden, Schlichtung und nationale Durchsetzungsstelle
Wenn Sie als Bahnreisender unseres Unternehmens eine Beschwerde haben, wenden Sie sich zunächst bitte an uns als Ihren Vertragspartner.
Sollten Sie mit unserer Reaktion auf eine Beschwerde nicht einverstanden sein, können Sie sich an die Fahrgastrechtebeschwerdestelle in Mecklenburg-Vorpommern wenden:
VMV – Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
Schloßstraße 37
19053 Schwerin
Tel.: 03 85 / 5 90 87 – 0
Mail: fahrgastrechte@vmv-mbh.de
7. Gesetzestexte
Die Texte zur Verordnung (EU) Nr. 2021/782 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr, das Gesetz zur Anpassung eisenbahnrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 2021/782 des Europäischen Parlaments und Rates vom 29. April 2021 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr vom 26. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 205 vom 02. August 2023) erhalten Sie im nachfolgenden Downloadbereich.
Download der Bestimmungen
Hier finden Sie alle gesetzlichen Vorgaben zu den Fahrgastrechten sowie die Formulare zur Beantragung einer fahrgelderstattung:
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Tarif MBB ab 01.02.2024
Hier finden Sie eine Übersicht zu den Preisen und Beförderungsbedingungen des Molli ab 01.02.2024.
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Fahrgelderstattungsantrag
Downloaden Sie hier den Antrag zur Fahrgeldersttaung.
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EU Verordnung
Hier finden Sie die Verordnung EU 2021/782 zum nachlesen
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Eisenbahnverkehrsordnung
Lesen Sie die Regelungen der Eisenbahnverkehrsordnung.
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