Fahrgastrechte
Sehr geehrter Fahrgast,
für Fahrten in unseren Zügen gelten die einheitlichen Fahrgastrechte, die im Eisenbahnverkehr in Deutschland Anwendung finden.
Einen Überblick über Ihre Rechte finden Sie hier.
Allgemeine Informationen
Basis der Fahrgastrechte sind
• die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr und
• die Regelungen der §§ 1, 7 und 8 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). In diesem Rahmen gelten auch die jeweils aktuellen Tarifbestimmungen zur vorliegenden Fahrkarte, d.h. für die Verkehrsleistungen der Mecklenburgische Bäderbahn Molli GmbH (MBB):
• Tarif- und Beförderungsbestimmungen der Mecklenburgische Bäderbahn Molli GmbH (MBB)
• Tarif- und Beförderungsbestimmungen der Verkehrsverbund Warnow GmbH (VVW)
Die Fahrgastrechte umfassen im Wesentlichen Regelungen zur Entschädigung bei Verspätungen und zur Informationspflicht des Verkehrsunternehmens. Die aus den Fahrgastrechten abgeleitete Haftung gilt auch für Reiseketten aus mehreren Zügen, die im Reiseverlauf gemäß Fahrkarte genutzt werden. Welches Unternehmen den Eisenbahnverkehr betreibt ist dabei unerheblich.
Ihre wichtigsten Fahrgastrechte in der Zusammenfassung
1. Entschädigung für verspätete Ankunft am Zielort bei relationsbezogenen Fahrscheinen:
Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Sie eine Entschädigung von 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt, ab 120 Minuten Verspätung 50 Prozent.
Bei der Nutzung von Zeitkarten wird pauschal 1,50 EUR pro Fahrt, wenn im Gültigkeitszeitraum des Fahrausweises mindestens drei Mal eine Verspätung von mindestens 60 Minuten eintritt, entschädigt. Es werden insgesamt maximal 25 Prozent des Zeitkartenwertes entschädigt. Reichen Sie bitte Verspätungsfälle bei Zeitfahrkarten des Nahverkehrs gesammelt nach Ablauf der Geltungsdauer bei der Mecklenburgischen Bäderbahn Molli GmbH ein.
Entschädigungsbeträge werden erst ab einem Betrag von 4,00 EUR ausgezahlt. Um diesen Betrag zu erreichen, können mehrere Anträge gemeinsam eingereicht werden.
2. Weiterfahrt mit einem anderen Zug
Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielbahnhof können Sie einen anderen Zug nutzen. Zusätzlich entstehende Kosten (wie z.B. Produkt- oder Umwegzuschläge) sind zunächst selbst auszulegen und können später beim Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Erstattung eingereicht werden.
3. Erstattung bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise wegen Verspätung, Zugausfall oder Anschlussverlust
Bei einer absehbaren Ankunftsverspätung des gewählten Zuges am Zielort um mehr als 60 Minuten können Sie von der Reise zurücktreten und sich den Fahrpreis erstatten lassen. Eine gleichzeitige Erstattung und Entschädigung für die gleiche Fahrt ist ausgeschlossen.
4. Haftungsausschlussgründe
Gemäß Bestimmungen der genannten Gesetze und Verordnungen sind Erstattungen und/oder Entschädigungen in folgenden Fällen ausgenommen:
• Verschulden des Reisenden
• außerhalb des Eisenbahnbetriebes liegende unabwendbare Umstände
• unabwendbares Verhalten Dritter
Darüber hinaus begründet Platzmangel keinen Anspruch auf Entschädigung.
5. Geltendmachung Ihrer Ansprüche
Es sind Originalbelege einzureichen. Anträge auf Basis von Wochen- und Monatskarten sind erst nach Ablauf ihrer Gültigkeit einzureichen. Basis etwaiger Ansprüche zu Verspätungsentschädigungen sind die veröffentlichten Fahrpläne (einschl. kurzfristig veröffentlichter Baustellenfahrpläne, Hinweise zu Fahrzeitänderungen o. ä.). Bitte achten Sie daher stets auf entsprechende Informationen per Aushang an den Stationen, in den Zügen oder auf den Internetseiten der Eisenbahnunternehmen (bei der MBB unter www.molli-bahn.de).
Für die Erstattung erforderlicher Kosten nutzen Sie bitte das Fahrgelderstattungs-Formular. Es hilft Ihnen, alle zur Bearbeitung erforderlichen Daten vollständig anzugeben und ermöglicht die zügige Bearbeitung Ihrer Ansprüche. Sie erhalten das Formular an den Fahrkartenschaltern der Mecklenburgische Bäderbahn Molli GmbH und im Downloadbereich dieser Seite.
Reichen Sie bitte die Originalbelege zusammen mit dem ausgefüllten Fahrgelderstattungs-Formular ein bei der: Mecklenburgische Bäderbahn Molli GmbH, Fritz-Reuter-Str. 1, 18225 Ostseebad Kühlungsborn
6. Beschwerden, Schlichtung und nationale Durchsetzungsstelle
Wenn Sie als Bahnreisender unseres Unternehmens eine Beschwerde haben, wenden Sie sich zunächst bitte an uns als Ihren Vertragspartner.
Sollten Sie mit unserer Reaktion auf eine Beschwerde nicht einverstanden sein, können Sie sich an die „söp“ als neutrale Schlichtungsstelle wenden:
söp_Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V.,
Fasanenstraße 81, 0623 Berlin
Tel. 030 6449933-0, Fax 030 6449933-10,
E-Mail: kontakt@soep-online.de,
Web: www.soep-online.de
Sollte Ihr Anliegen nicht in Ihrem Sinne gelöst werden und vermuten Sie einen Verstoß gegen Ihre Fahrgastrechte, können Sie die Beschwerde an das Eisenbahn-Bundesamt als nationale Durchsetzungsstelle richten. Sie erreichen das Eisenbahn-Bundesamt schriftlich unter folgender Anschrift:
Eisenbahn-Bundesamt, Referat Fahrgastrechte / Tarifaufsicht,
Heinemannstraße 6,
53175 Bonn
fahrgastrechte@eba.bund.de
7. Gesetzestexte
Die Texte zur Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 sowie zum Gesetz zur Anpassung eisenbahnrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr vom 26. Mai 2009 erhalten Sie im nachfolgenden Downloadbereich.
Fahrgastrechte
Die ausführlichen Fahrgastrechte können Sie hier nachlesen: