Unser Hinweisgebersystem
Bei der Mecklenburgischen Bäderbahn Molli GmbH möchten wir Compliance-Verstöße gegen Gesetze und interne Unternehmensrichtlinien frühzeitig erkennen, um so zügig Gegenmaßnahmen einleiten zu können.
Deswegen hat die Mecklenburgische Bäderbahn Molli GmbH ein Hinweisgebersystem im Unternehmen eingerichtet, welches den Anforderungen des HinSchG (Hinweisgeberschutzgesetz) entspricht. Beschäftigte unseres Unternehmens oder eines unserer Lieferanten sowie weitere Interessensgruppen können mögliche Verstöße, Beobachtungen oder Unregelmäßigkeiten im Unternehmen melden unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität ohne Benachteiligung fürchten zu müssen. Die Abgabe anonymer Meldungen wird ebenfalls ermöglicht.
Im Folgenden werden wir Ihnen die Einzelheiten unseres Hinweisgebersystem näherbringen.
Was kann gemeldet werden?
Es können insbesondere Verstöße gemeldet werden, die folgende Bereiche betreffen:
- Bestechung und Korruption
- Betrug
- Kartell- oder Wettbewerbsrecht
- Insiderhandel
- Geldwäsche
- Aufklärungs- und Auskunftspflichten gegenüber Organen
- Diebstahl/ Veruntreuung/ Missbrauch unternehmenseigener Ressourcen
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Umweltschutz
- Datenschutz
- Verbraucherschutz
- Produktsicherheit
- Sexuelle Belästigung, Mobbing, Diskriminierung, Bedrohung, Gewalt, o.ä.
- Internationale Menschenrechts- oder Umweltstandards (gilt auch für Fehlverhalten eines Zulieferers)
- Verstöße gegen interne Unternehmensrichtlinien oder anderes Fehlverhalten
Sind Sie unsicher, ob Ihre Beobachtungen relevant sind?
Wenden Sie sich auch bei Unsicherheiten oder wenn Sie ein ungutes Gefühl haben, an die interne Meldestelle oder die externen Ombudspersonen. Sie beraten und verweisen gegebenenfalls an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle.
Wo kann ich eine Meldung abgeben?
Simone Perkun ist bei uns als Compliance Officer mit den Aufgaben der internen Meldestelle betraut. Dazu gehört die Errichtung und Betreibung von Meldekanälen, die Bearbeitung von Hinweisen sowie das Ergreifen von Folgemaßnahmen. In Zuge dessen haben wir bei der Rechtsanwaltskanzlei Baker Tilly einen zusätzlichen Meldekanal einrichten lassen. Dort können Sie sich mit Meldungen an unabhängige und neutrale Rechtsanwälte als sog. „Ombudspersonen“ wenden.
Folgende Meldewege stehen Ihnen zur Verfügung:
Interne Meldestelle
Simone Perkun
Tel. +49 38293 431333
Mail sekretariat@molli-bahn.de
Mecklenburgische Bäderbahn Molli GmbH
Fritz-Reuter-Straße 1
18225 Ostseebad Kühlungsborn
Termin nach Vereinbarung
Vertrauenspersonen
Dr. Stefan Meßmer
Tel. +49 711 933046-345
Mobil +49 151 1455 3061
(Mo-Fr, 8.00 - 18.00 Uhr)
Mail: Stefan.Messmer@bakertilly.de
Baker Tilly
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kronprinzstraße 8
70173 Stuttgart
Termin nach persönlicher Vereinbarung
Christine Ostwald
Tel. +49 89 55066-234
Mobil +49 172 8461 843
(Mo-Fr, 8.00 - 18.00 Uhr)
Mail Christine.Ostwald@bakertilly.de
Baker Tilly
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Nymphenburger Straße 3b, 80335 München
Termin nach persönlicher Vereinbarung
Alternativ können Sie sich an die externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz, weitere externe Meldestellen beim Bundeskartellamt und bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), sowie an die einschlägigen Meldestellen der Europäischen Union wenden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html.
Wir bitten Sie jedoch vorrangig unsere interne Meldestelle zu nutzen oder sich an eine Vertrauensperson zu wenden, um eine schnelle und effektive Bearbeitung des Hinweises zu ermöglichen.
Wer sind die Ombudspersonen?
Bei den Vertrauenspersonen handelt es sich um Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen der Kanzlei Baker Tilly. Sie nehmen Meldungen (auch anonym) an, beantworten Fragen der hinweisgebenden Person und bewerten die Meldung. Dabei sind sie unabhängig und neutral. Hinweise werden unter Beachtung der Vertraulichkeit an uns kommuniziert.
Wie läuft das Meldeverfahren ab?
Nachdem Sie die Meldung über einen der oben genannten Meldewege abgegeben habt, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und die Meldung wird geprüft. Soweit möglich, werden Sie möglicherweise um weitere Informationen gebeten. Erforderlichenfalls werden daraufhin angemessene Folgenmaßnahmen ergriffen. Folgemaßnahmen können bspw. eine interne Untersuchung, Abhilfemaßnahmen oder die Einschaltung bestimmter Behörden darstellen. Innerhalb von drei Monaten wird die hinweisgebende Person über geplante oder ergriffene Maßnahmen und deren Gründe informiert.
Wie wird mit meiner Meldung umgegangen? Werde ich vor möglicher Benachteiligung geschützt?
Die interne Meldestelle und die Vertrauenspersonen sichern der hinweisgebenden Person und für die im Hinweis genannten Personen absolute Vertraulichkeit zu. Die Identität der Person wird nur weitergegeben, wenn diese vorher ausdrücklich zugestimmt hat oder gesetzliche Gründe dafür bestehen.
Gegen hinweisgebende Personen gerichtete Repressalien sind nach dem HinSchG verboten. Das gilt auch für die Androhung und den Versuch, Repressalien auszuüben. Dazu gehören alle ungerechtfertigten Nachteile wie beispielsweise: eine Kündigung, eine Abmahnung, die Versagung einer Beförderung oder auch Mobbing. Die interne Meldestelle wird konsequent gegen solches Verhalten vorgehen.