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Salonwagen mit Getränke-und Speiseangebot im Zug, verkehren: ab 01.04.2010 täglich


Auszug aus den Tarif- und Beförderungsbedingungen der Mecklenburgischen Bäderbahn Molli GmbH

gültig ab 01. April 2010

1. Geltungsbereich

Es gelten die gemeinsamen Beförderungsbedingungen der Verkehrsverbund Warnow GmbH und die ergänzenden Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen der Mecklenburgischen Bäderbahn Molli GmbH. Die Beförderungsbedingungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und Tieren auf der Strecke von Bad Doberan nach Kühlungsborn West. Der Verkehr wird mit Zügen (Molli-Zügen) und Bussen durchgeführt. Es gilt der jeweils gültige Fahrplan.

2. Anspruch auf Beförderung, Beförderungsvertrag, Verhalten der Fahrgäste

Anspruch auf Beförderung besteht soweit eine Beförderungspflicht gegeben ist und die Beförderung nach diesen Beförderungsbedingungen nicht ausgeschlossen ist. Personen, die eine Gefahr für die Ordnung und Sicherheit des Betriebes oder für anderen Fahrgäste darstellen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden.
Reisegruppen ab 15 Teilnehmer haben die gemeinsame Fahrt anzumelden. Anträge auf Gruppenfahrten nach diesem Tarif haben spätestens 48 Stunden vor Fahrtantritt bei den Fahrkartenausgaben vorzuliegen.
Mit dem Erwerb des Fahrausweises erkennt der Fahrgast die Beförderungsbedingungen, den Tarif und die öffentlich bekannt gegebenen  Preise und Entgelte an. Der Beförderungsvertrag tritt mit dem Einsteigen in den Molli-Zug mit gültigem Fahrausweis in Kraft. Für das Verhalten auf dem Gebiet der Bahnanlagen der MBB Molli gelten die  Eisenbahnbau- und Betriebsordnungen für Schmalspurbahnen (ESBO). Das Personal ist berechtigt, den Fahrgästen Plätze anzuweisen, Anspruch auf einen Sitzplatz besteht nicht.

3. Fahrausweise, Beförderungsentgelte, Zahlungsmittel

Der Fahrgast  hat den Fahrausweis laut Tarif vor Antritt der Fahrt im Vorverkauf an den Fahrkartenausgaben zu erwerben. Der Anspruch auf  Erwerb eines Fahrausweises erlischt fünf Minuten vor der Abfahrt des Zuges. Die Höhe des Fahrpreises richtet sich nach der Anzahl der zu befahrenen Zonen. Das Fahrgeld soll abgezählt bereitgehalten werden. Das Personal ist nicht verpflichtet, Geldbeträge über 10 € zu wechseln und erheblich beschädigte Geldscheine und Münzen anzunehmen. Fahrausweise, die entgegen den Tarifbestimmungen benutzt werden, sind ungültig und werden eingezogen. Fahrgeld für eingezogene Fahrausweise wird nicht erstattet. Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis sind zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts in Höhe von 40 € verpflichtet.
Fahrausweise, außer Zeitkarten (Wochen- und Monatskarten), gelten nur am angegebenen Geltungstag. Fahrtunterbrechungen  innerhalb des Geltungsbereiches sind zulässig. Fahrausweise zum Ermäßigungstarif erhalten Kinder vom 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr. Kinder bis 6 Jahre werden kostenlos befördert. Kindergruppen ab 15 Personen (6-14 Jahre) erhalten einen rabbatierten Gruppenpreis für die einfache Fahrt und für die Hin- und Rückfahrt. Familienkarten erhalten gemeinsam reisende Familien bestehend aus bis zu 2 Erwachsenen mit bis zu 3 Kindern bis zum vollendeten 15. Lebensjahr. Wochen- und Monatskarten werden nach den Bestimmungen des „Tarif des Verkehrsverbundes Warnow“ ausgegeben.
Zeitkarten (Wochen- und Monatskarten) und Mehrfahrtenkarten sind nicht übertragbar und vor Fahrtantritt entsprechend den Vorgaben auszufüllen.

4. Mitnahme von Sachen und Tieren

Sachen und Tiere werden nur bei gleichzeitiger Mitfahrt des Fahrgastes und nur dann befördert, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden. Das Personal entscheidet im Einzelfall, ob Sachen zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind. Zum Preis von 1 Fahrradkarte sind Fahrräder bzw. Fahrradanhänger im Gepäckwagen zu transportieren. Für Tandems, Dreiräder o.ä. sind 2 Fahrradkarten zu lösen. Der Fahrgast hat für die ordnungsgemäße Be- und Entladung selbst Sorge zu tragen. Für die Mitnahme von Hunden sind Fahrausweise für einen Einzelfahrschein zum Hundetarif zu lösen. Kostenlos werden befördert: Handgepäck, Kinderwagen (sofern nicht zweckentfremdet), kleine Tiere in geeigneten Behältnissen, die keinen zusätzlichen Platz beanspruchen, Blindenführhunde.

Verbundtarif 2010
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Mecklenburgische Bäderbahn Molli GmbH
Am Bahnhof
D-18209 Bad Doberan

+49 (0)38203 - 4150
+49 (0)38203 - 41512

info.hdm@molli-bahn.de

 



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